Allgemeine Vertragsbedingungen der 3-Visions | Dipl. Ing. A. Pousti 

 

(Stand 01.10.2023)
  

 

§ 1 Sachlicher Anwendungsbereich
(1) Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten für alle Vertragsleistungen der Dipl. Ing. Ali Pousti(3-Visions), Leipziger Straße 59b, 60487 Frankfurt am Main (im Folgenden als „3-Visions“ bezeichnet“), welche die Konzeption, Planung, Erstellung, Aktualisierung und Wartung von digitalen Gebäude- und Planungsmodelle, Animationen, Visualisierungen sowie 3D-Echtzeit (real time),3D-Navigator und 3D-Rundgänge zum Gegenstand haben.

(2) 3-Visions erbringt ihre Vertragsleistungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen, etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten die vorliegenden Vertragsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Dies auch dann, wenn der Kunde auf etwaige Änderungen nicht gesondert hingewiesen wurde. Änderungen und Ergänzungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

§ 2 Auftragserteilung und -durchführung
(1) Für die durch 3-Visions zu erbringenden Leistungen werden die Vertragspartner schriftliche Einzelaufträge abschließen.
(2) Der Vertrag zwischen 3-Visions und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung angenommen wird; die Auftragsbestätigung wird per E-Mail versendet. Wenn Sie bei Ihrer Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben haben, kommt der Vertrag erst mit Zusendung der Ware / Erstellungsleistung zustande. Die einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus dem Angebot von 3-Visions.
(3) Die Erteilung eines Einzelauftrags kann auch durch schriftliche Genehmigung des Kunden eines seitens 3-Visions unterbreiteten Angebots erfolgen.
(4) 3-Visions behält sich vor, auch nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten. Den Rücktritt behalten wir uns auch für den Fall vor, dass die zur Durchführung des Auftrags benötigten Grundlagen-Daten von Seiten des Kunden nicht binnen der vereinbarten Frist zur Verfügung gestellt werden oder Datenfehler vorliegen, aufgrund derer die Leistung nicht ausführen werden kann.

§ 3 Erstellungsleistungen
(1) 3-Visions erbringt ihre Erstellungsleistungen nach Maßgabe der Spezifikationen des jeweiligen Einzelauftrages und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Wenn 3-Visions feststellt, dass von ihr geschuldete Erstellungsleistungen aus dem jeweiligen Einzelauftrag oder einzelne Entwicklungsstufen nicht in
Übereinstimmung mit den diesbezüglich vereinbarten Spezifikationen erstellt werden können oder einzelne Wünsche oder Anforderungen des Kunden zur
Vertragsausführung fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht ausführbar sind, wird 3-Visions den Kunden hierüber und die sich hieraus ergebenden Folgen für die weitere Auftragsdurchführung unverzüglich informieren. Der Kunde wird sich hierauf hin unverzüglich, jedenfalls jedoch binnen einer Woche mit 3-Visions zwecks einer Änderung der Anforderungen zur Vertragsausführung in Verbindung setzen. Beeinflusst eine solche Änderung der

Anforderungen zur Vertragsausführung vertragliche Konditionen, wie z.B. Preis, Ausführungsfristen o.ä., werden die Vertragspartner eine entsprechende Anpassung der Konditionen des betreffenden Einzelauftrages vereinbaren. Können sich die Vertragspartner auf eine erforderliche Anpassung der

Anforderungen zur Vertragsausführung nicht innerhalb von 15 Werktagen nach Zugang des Verlangens von 3-Visions einigen, sind die Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu kündigen. 3-Visions hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung ihrer bis dahin erbrachte Teilleistungen sowie auf Ersatz der ihr

bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen.
(3) Auftragsänderungswünsche des Kunden zur Vertragsausführung, die nicht erforderlich im Sinne des vorstehenden Absatzes (2) sind, sind von 3-Visions nur unter der Voraussetzung und erst dann zu berücksichtigen, wenn die Vertragspartner über die hierdurch bedingten Auswirkungen auf die Auftragsdurchführung eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung getroffen haben.

§ 4 Präsentationsvergütungen
(1)3-Visions wird, wenn nicht ausnahmsweise schriftlich anders vereinbart, nicht ohne angemessene Vergütung arbeiten. Wird 3-Visions mit einer Präsentation beauftragt und ist kein Preis bestimmt, so gelten die Konditionen von 3-Visions als vereinbart.

§ 5 Leistungen Dritter
(1) 3-Visions ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer einzelvertraglichen Pflichten der Dienste von Subunternehmern, freien Mitarbeitern und sonstigen Dritten zu bedienen.
(2) Sofern und soweit im Einzelauftrag die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter (Fremdleistungen) vorgesehen ist, übernimmt 3-Visions auf Wunsch des Kunden folgende Aufgaben:
Angebotseinholung, d.h. 3-Visions wird Angebote über Leistungen Dritter für den Kunden einholen;

 

Auswahl und Beauftragung Dritter, d.h. 3-Visions wird den Kunden bezüglich der Auswahl des zu beauftragenden Dritten beraten und die Beauftragung des betreffenden Dritten nach jeweiliger Genehmigung und Bevollmächtigung durch den Kunden in dessen Namen vornehmen;
Kostenkontrolle, d.h. 3-Visions wird die Einhaltung der kalkulierten Budgets für die beauftragten Leistungen überwachen und Rechnungen Dritter, die im
Rahmen der durch den Kunden genehmigten Aktivitäten anfallen, überprüfen.
(3) 3-Visions tritt für Fremdleistungen im Sinne des vorstehenden Absatzes (2) generell nicht als Generalunternehmer auf, es sei denn, der betreffende
Einzelauftrag sieht ausdrücklich eine abweichende Regelung vor.

§ 6 Leistungszeit, Verzögerungen
(1) Verbindliche Termine zur Leistungserbringung durch 3-Visions dürfen auf Seiten von 3-Visions nur durch die Geschäftsleitung oder den betreffenden Projektleiter zugesagt werden.
(2) Termine, durch deren Nichteinhaltung eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät, sind stets schriftlich zu vereinbaren. Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers/Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
(3) Vereinbarungen zu Leistungs- und Lieferterminen verlieren ihre Gültigkeit, sofern und sobald 3-Visions durch Umstände, die vom Kunden zu vertreten sind oder in dessen Einflusssphäre liegen, daran gehindert ist, die Leistung rechtzeitig zu erbringen. Gleiches gilt, falls der Kunde vereinbarte oder für die Auftragsdurchführung erforderliche Daten, Informationen, Materialien oder Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig 3-Visions zur Verfügung stellt.

§ 7 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde wird 3-Visions alle zur Erfüllung des jeweiligen Einzelauftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen, zur Verfügung stellen. Des Weiteren wird der Kunde 3-Visions über alle ihm bekanntwerdenden Umstände, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des jeweiligen Einzelauftrags von Bedeutung sind, unverzüglich nach deren Kenntniserlangung informieren.
(2) Sämtliche vom Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung beizubringenden Daten, Informationen, Werke oder sonstigen Materialien sind 3-Visions vorsortiert und rechtzeitig gemäß der dem Kunden kommunizierten (Daten-) Anforderungsliste oder, falls eine solche von 3-Visions nicht zur Verfügung gestellt wurde, in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
Personalaufwand und / oder Kosten, die 3-Visions im Zusammenhang mit etwaig erforderlichen Auswertungen oder Konvertierungen der überlassenen Daten oder Materialien entstehen, sind vom Kunden gemäß jeweils aktueller Preisliste von 3-Visions gesondert zu vergüten, bzw. gegen Vorlage der Originalbelege zu erstatten.
Für Leistungsverzögerungen aufgrund solch zusätzlichen Aufwands von 3-Visions gilt die Regelung aus vorstehendem § 6 (3) entsprechend.
(3) Der Kunde hat einen qualifizierten Mitarbeiter oder einen Vertreter aus seinem Hause als Ansprechpartner für 3-Visions zu benennen, welcher berechtigt ist, für den Kunden verbindliche Erklärungen und Informationen zu erteilen sowie einzelne Projektabschnitte zu genehmigen / abzunehmen.
(4) Soweit im Rahmen einer Auftragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeitern von 3-Visions während der üblichen Geschäftszeiten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten, Arbeitsmaterial und Büroausstattung in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.
(5) Einzelheiten der Mitwirkungspflicht des Kunden, z.B. die Bereitstellung von Daten, Informationen, Personal, Anlagen, Geräten und Programmen, Rechenzeiten, Testdaten und Arbeitsplätzen, sowie Fristen und Termine werden erforderlichenfalls in den Einzelaufträgen näher festgelegt.
(6)Soweit nichts anderes vereinbart wird, erbringt der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten unentgeltlich.

§ 8 Funktionsprüfungen
(1) Der Kunde wird die ihm durch 3-Visions übergebenen oder in sonstiger Form bereitgestellten Leistungsergebnisse innerhalb angemessener Zeit (soweit nicht anderweitig vereinbart, innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe / Bereitstellung) auf die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Spezifikationen überprüfen.  Der Kunde ist zur Verweigerung der Abnahme nur berechtigt, soweit im Rahmen der Überprüfung Fehler zu Tage treten, die die vertragsgemäße Nutzung der Leistungsergebnisse von 3-Visions ausschließen bzw. die vertragsgemäße Nutzung von wesentlichem Umfang oder wesentlicher Teile dieser Leistungsergebnisse unmöglich machen oder stark beeinträchtigen. Teilt der Kunde nicht innerhalb angemessener Zeit (soweit nicht anderweitig vereinbart, innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe / Bereitstellung) abnahmerelevante Abweichungen der Leistungsergebnisse (der 3-Visions- Dipl. Ing. A. Pousti) von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in schriftlicher Form mit, so gelten die Leistungsergebnisse der 3-Visions als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
(2)Die Anwendung des § 377 HGB wird durch die Durchführung einer Funktionsprüfung nicht ausgeschlossen.

§ 9 Urheber- und Rechtsübertragung / Nutzungsrechte
(1) Alles Arbeiten von 3-Visions sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das

 

Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
(2)Jeder Auftrag, der an 3-Visions erteilt wird, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.
(3)Alle digital oder in Druckform erstellten Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sind.
(4) Alle Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von 3-Visions weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jegliche Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
(5) 3-Visions überträgt dem Auftraggeber das für den Verwendungszweck erforderliche einfache Nutzungsrecht. Als Verwendungszweck gilt hierbei nur das vom Auftraggeber erkennbar gemachte Vorhaben.
Mehrfachnutzungen, z.B. für ein anderes Projekt, bedürfen der Einwilligung durch 3-Visions und sind honorarpflichtig.
(6) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne schriftliche Einwilligung von 3-Visions nicht zulässig.
(7) Ausführungsvorschläge des Auftraggebers oder dessen Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
(8)Der Kunde erhält Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der der 3-Visions geschuldeten Vergütung ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen der 3-Visions zum Zwecke deren bestimmungsgemäßen oder nach dem jeweiligen Einzelauftrag vorausgesetzten Nutzung. Weitere Regelungen zu Art und Umfang der Rechtsübertragungen an den Arbeitsergebnissen der 3-Visions werden in den Einzelaufträgen vereinbart. Dem Kunden werden etwaige Rechte der 3-Visions, ihrer Mitarbeiter und Subunternehmer jeweils nur im ausdrücklich und einzelvertraglich vereinbarten Umfang übertragen und verbleiben im Übrigen bei 3-Visions, ihren Mitarbeitern oder Subunternehmern.
(9)3-Visions ist berechtigt, an geeigneten Stellen ihrer Arbeitsergebnisse Hinweise auf die Tätigkeit von 3-Visions, ihren Mitarbeitern und Subunternehmern aufzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, solche Vermerke bei der Nutzung der Arbeitsergebnisse unverändert beizubehalten.

§ 10 Vergütung / Preisänderungen / Zahlungsbedingungen

 

 

 

(1) Die Höhe der Vergütung für die von 3-Visions zu erbringenden Leistungen kalkuliert sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der 3-Visions und wird von den Vertragspartnern im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart.
(2) Basiert die vertraglich vereinbarte Vergütung auf einem Kostenvoranschlag / einer Aufwandsschätzung von 3-Visions, so dürfen die darin kalkulierten Gesamtkosten um bis zu 25 % über- bzw. unterschritten und dem Kunden von 3-Visions in Rechnung gestellt werden, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf.
(3) 3-Visions ist berechtigt, an dem Abschluss einzelner Projektabschnitte zu orientierenden Abschlagszahlungen auf die einzelvertraglich vereinbarte Vergütung zu fordern.
(4)Die jeweiligen Vergütungsansprüche der 3-Visions verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Gerät der Kunde mit dem Ausgleich der Vergütung oder einzelner Raten hiervon mehr als 5 Tage in Verzug, ist 3-Visions auch ohne vorhergehende Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basissatz zu verlangen. Im Übrigen ist 3-Visions berechtigt, auch hierüber hinaus gehende Schäden nachzuweisen sowie – nach vorheriger Fristsetzung - vom betreffenden Einzelauftrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

 

(1) 3-Visions behält sich das Eigentum an den dem Kunden gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis vor.
(2) Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden sowie bei einer erheblichen Verletzung von Sorgfalts- oder Obhutspflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch 3-Visions nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, 3-Visions teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.
(3)Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch 3-Visions erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der gelieferten Materialien sowie das Recht zu deren Weitergabe an Dritte. Sämtliche vom Kunden angefertigten Programmkopien müssen in diesem Fall gelöscht werden.

§ 12 Gewährleistung

(1) Für Mängel der von 3-Visions erstellten Werke bzw. erbrachten Leistungen einschließlich etwaiger Dokumentationen und sonstiger Unterlagen

leistet 3-Visions binnen einer Frist von einem Jahr ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden Gewähr. Dies geschieht nach Wahl von 3-Visions durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) 3-Visions kann die Nacherfüllung im Gewährleistungsfall verweigern, solange der Kunde die Vergütung für die betreffende Leistung nicht bezahlt hat und sich die Verweigerung durch 3-Visions angesichts des Verhältnisses zwischen ausstehender Vergütung und Kosten für die Nacherfüllung nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt.
(3) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung auch nach angemessener Nachfristsetzung durch den Kunden fehl, kann der Kunde nach angemessener Fristsetzung den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch 3-Visions stellen keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben der von 3-Visions geschuldeten Leistungen dar.
(5) 3-Visions gewährleistet die ordnungsgemäße Darstellung ihrer Leistungsergebnisse in den (EDV-) Systemen des Kunden nur, soweit diese die im Auftrag vereinbarten Systemvoraussetzungen erfüllen.
(6)   Für Programmierarbeiten entfällt die Gewährleistung, sofern der Kunde diese ändert

 

oder bearbeitet bzw. von Dritten ändern oder bearbeiten lässt, es sei denn, er weist nach, dass aufgetretene Mängel nicht auf solche Änderungen oder Bearbeitungen zurückzuführen sind. Gleiches gilt, wenn der Kunde aufgetretene Mängel selbst zu beheben versucht oder versucht, diese von Dritten beheben zu lassen.

§ 13 Haftung

(1) 3-Visions haftet nicht für vom Kunden vorgegebene Sachaussagen und Beistellungen sowie für vom Kunden bereitgestellte Daten, Inhalte, Informationen oder Werke Dritter. 3-Visions übernimmt ebenfalls keine Haftung für die Zulässigkeit der Darstellungen von Werken oder gewerblichen Schutzrechten Dritter (z.B. Bauwerke, Unternehmenskennzeichen, Marken) im Rahmen ihrer Arbeitsergebnisse. Der Kunde trägt für die Nutzung und Verwertung solcher Werke und gewerblichen Schutzrechte die alleinige Verantwortung.
(2) 3-Visions haftet für Personenschäden und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) nach den gesetzlichen Bestimmungen.  
(3) Im Übrigen haftet 3-Visions unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Verletzung von Vertragspflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen (sog. Kardinalpflichten), haftet 3-Visions auch bei leichter Fahrlässigkeit.
(4) Haftet 3-Visions gemäß vorstehender Ziffer (3) für leichte Fahrlässigkeit, ist die Haftung von 3-Visions stets auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung von 3-Visions für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und / oder Folgeschäden besteht nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien – mindestens einmal täglich – eingetreten wäre.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen von 3-Visions verursacht werden.
(7)Schadenersatzansprüche gegen 3-Visions verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

§ 14 Eigenwerbungsrecht
(1) 3-Visions ist berechtigt, den Umstand ihrer Beauftragung durch den Kunden für eigene Werbe- und PR-Zwecke Dritten gegenüber bekannt zu geben und zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen.
(2)3-Visions ist – auch nach Beendigung des vorliegenden Vertrages - berechtigt, den Kunden zum Zwecke ihrer Eigenwerbung und für Akquisitionszwecke als Kunden der 3-Visions zu referenzieren und dabei auf ihre Tätigkeit für den Kunden hinzuweisen. 3-Visions ist zu diesem Zwecke berechtigt, Unternehmenskennzeichen und Marken des Kunden im Rahmen ihrer Internetpräsenz und sonstigen Werbemitteln zu nutzen.

§ 15 Rücksichtnahmegebot
(1) Die Vertragsparteien werden auf die gegenseitigen Interessen Rücksicht nehmen.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, die ihnen anlässlich der Geschäftsbeziehungen zueinander bekannt werden.
(3)Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner zueinander sowie für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von 3-Visions abzuwerben oder ohne schriftliche Zustimmung von 3-Visions anzustellen.

§ 16 Sonstiges
(1) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Bestimmung des § 354a HGB bleibt von vorstehender Regelung unberührt.
(2) Zurückbehaltungsrechte können nur aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(3) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterschriebenen Zusatzvertrages. Dasselbe gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(3) Soweit diese Vertragsbedingungen für die Wirksamkeit von Willenserklärungen der Vertragspartner Schriftform vorsehen, ist die Übersendung der betreffenden Willenserklärung per E-Mail ausreichend, sofern das Original der Willenserklärung unverzüglich nachgesandt wird.
(4)Die Vertragsbeziehungen zwischen 3-Visions und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung bzw. dem gewollten Zweck möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.